Autoteile-Händler wegen Betrugs bei Kurzarbeitergeld verurteilt
Weil er während der Pandemie mehr Arbeitsausfall an die Bundesagentur gemeldet hatte als es tatsächlich der Fall war, ist ein Autoteilehändler vom Amtsgericht St. Ingbert zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Ein Verfahren gegen seinen Mitgeschäftsführer und weitere Ermittlungen wurden hingegen eingestellt.
Der Geschäftsführer eines Großhandels für Autoteile aus dem Saarpfalz-Kreis ist wegen Betruges bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Verteidiger des Beschuldigten bestätigte dem SR, dass sein Mandant einen entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts St. Ingbert „aus verfahrensökonomischen Gründen“ akzeptiert habe.
60.000 Euro Kurzarbeitergeld kassiert
Demnach wurde der Geschäftsführer wegen zehn Fällen des Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt und muss zusätzlich eine Bewährungsauflage von 5000 Euro zahlen. Er hatte in der Corona-Zeit 2020 und 2021 gegenüber der Bundesagentur für Arbeit falsche Angaben zum tatsächlichen Arbeitsausfall in seiner Firma gemacht. Dadurch hatte er überhöhte Zahlungen von Kurzarbeitergeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro kassiert.
Da ein Großteil des Schadens wiedergutgemacht wurde, hatte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben lediglich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beantragt. Auf die Einleitung von Ermittlungen gegen die beteiligten Arbeitnehmer wurde nach Auskunft des Verteidigers verzichtet.
Keine weiteren Verfahren
Das Ermittlungsverfahren gegen einen Mitgeschäftsführer des Autoteilehandels wurde mangels Tatnachweis eingestellt. Gleiches gilt für Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Hygiene- und Transportvorschriften beim „Umgang mit gefährlichen Stoffen“. Die Firma hatte sich in der Corona-Zeit ein zweites Standbein aufgebaut und Desinfektionsmittel vertrieben.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 23.01.2024 berichtet.