Autofahrer können Flensburger Punkte einfach "verkaufen"

Acht Punkte in Flensburg – der Albtraum eines Autofahrers. Denn dann ist der Führerschein weg. Vermeiden lässt sich das durch einen ordnungsgemäßen Fahrstil. Manch einer bezahlt aber lieber Fremde dafür, die Strafe auf sich zu nehmen. Rechtlich ist das bislang einwandfrei möglich. Verkehrsexperten fordern schon lange Änderungen.

Sie ist berüchtigt, die Verkehrssünderkartei beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Mehr als 21 Kilometer zu schnell unterwegs, eine rote Ampel überfahren oder mit dem Handy am Steuer erwischt – schon werden Punkte fällig. Auch andere Vergehen können dazu führen. Wer einen entsprechenden Bescheid im Briefkasten hat, kann die Strafe akzeptieren, dagegen vorgehen – oder einen zweifelhaften, wenn auch legalen Weg wählen: den Punktehandel.

So funktioniert es

Das Prinzip: Der Verkehrssünder schickt ein Foto des Bußgeldbescheids an eine spezialisierte Agentur. Die sucht aus einer Datenbank einen „passenden“ Autofahrer heraus, der dann gegen Bezahlung die Strafe auf sich nimmt. Einer der Punktehandel-Anbieter wirbt sogar mit zahlreichen Interviews für sich, die er Fernsehsendern gegeben hat.

Die Gebühren für diese Dienste sind saftig. Ein Anbieter wirbt etwa damit, dass man einen Geschwindigkeitsverstoß für 300 Euro loswerden könne, einen Rotlichtverstoß für 400 Euro – also gut das Drei- bis Vierfache dessen, was für diese Strafen an Bußgeld anfällt.

Keine Zahlen für das Saarland

Rechtlich bewegt sich das alles in einer Grauzone, ist aber nach Einschätzung des Saarbrücker Verkehrsrechtsanwalts Christoph M. Hertwig juristisch derzeit nicht zu beanstanden. Strafbar sei es derzeit nur, wenn der angeschriebene Verkehrssünder selbst jemand anderen angibt.

Wie verbreitet dieser Punktehandel im Saarland ist, können weder Verkehrsanwalt Hertwig noch die Zentrale Bußgeldstelle oder das Landespolizeipräsidium sagen. Solche Übernahmen werden nicht erfasst. Insgesamt hat sich die Zahl der Punkteverstöße im Saarland in den vergangenen fünf Jahren aber deutlich erhöht, wohl auch wegen des 2021 verschärften Bußgeldkatalogs.

Experten fordern Gesetzgeber zum Handeln auf

Für die Betroffenen sei es nachvollziehbar, dass sie diesen Weg wählen, so Hertwig, aber das System sei natürlich eine „Katastrophe“. „Es geht hier um die Verkehrssicherheit.“ Seiner Ansicht nach sollte der Gesetzgeber hier einschreiten.

Das sahen auch die Experten auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar Ende Januar so. Sie haben dort Handlungsempfehlungen erarbeitet und fordern unter anderem mehr Personal für die Bußgeldbehörden und schärfere Strafen für Täter.

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