Fastnacht: Umzugswagen müssen auf Sicherheit überprüft werden

Mit dem Faasend-Umzugswagen vorher zum TÜV?

mit Informationen von Simin Sadeghi   07.02.2025 | 17:53 Uhr

Kurz vor Beginn des Straßenkarnevals gibt es Aufregung im Saarland: Die Motivwagen sollten getüvt werden, bevor sie beim Umzug mitfahren. Die Vereine ächzen unter dem Aufwand - dabei ist die gesetzliche Regelung schon mehrere Jahrzehnte alt.

Wie kann ein Karnevalsumzug sicher durchgeführt werden? Welche Regeln gelten? Und wer überprüft das? Um solche Fragen ging es am Freitag bei einem Treffen der Obersten Straßenbehörde mit Vertretern der Karnevalsvereine, Kommunen und der Prüforganisationen.

Für Aufregung hatte zuvor eine im vergangenen Jahr veröffentlichte Handreichung des Verkehrs- und Justizministeriums gesorgt. Danach muss jeder Wagen, der bei den Umzügen mitfährt, vorher getüvt werden  - also auf seine Sicherheit untersucht werden.

Anforderung in der Praxis kaum zu stemmen?

Aus Sicht der Fastnachtsvereine, aber auch einiger Kommunen, ist dieser Aufwand eigentlich nicht zu stemmen. "Die neuen Anforderungen führen in der Praxis zu massiven Problemen für unsere Fastnachtsvereine, die seit Jahrzehnten mit Herzblut und ehrenamtlichem Engagement Motivwagen bauen. Viele Vereine sehen sich nun vor kaum umsetzbaren Auflagen, die ihre Teilnahme an den Umzügen gefährden", kritisiert etwa der St. Ingberter Oberbürgermeister Ulli Meyer (CDU).

Gesetzliche Regelung seit 35 Jahren unverändert

Dabei sind die Regelungen gar nicht neu, betont Ralf Geisert, Leiter der Obersten Straßenverkehrsbehörde im Mobilitätsministerium. Im vergangenen Jahr sei lediglich eine "Auslegungshilfe zur rechtssicheren Anwendung der geltenden Vorschriftenlage herausgegeben" worden. Die sei ausdrücklich auf Wunsch von Vereinen, Verbänden und Behörden gemeinsam erstellt worden. Die gesetzliche Regelung an sich bestehe schon seit 35 Jahren.

Sicherheit gewährleisten - auch in Haftungsfragen

In dieser Broschüre geht es unter anderem um die Sicherheit von Motivwagen und deren Aufbauten - und vor allem darum, wie das überprüft wird. "Wer auf der sicheren Seite sein möchte, den möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass er sich haftungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen ersparen kann, wenn er die Einhaltung der Mindeststandards bereits durch die sogenannten Brauchtumsgutachten der Prüforganisationen bescheinigen lässt", erklärt Geisert.

Geisert geht es vor allem um Sicherheit. Denn im letzten Jahr gab es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz Unfälle, bei dem ein Umzugswagen umgekippt und auch ein Mann zwei Meter in die Tiefe gestürzt ist. In beiden Fälle wurde danach gegen den Fahrer ermittelt, der aber ja oft mit den Aufbauten nicht viel zu tun hat. Durch die Begutachtung durch TÜV, KÜS oder DEKRA wären bei Unfällen haftungsrechtlich alle auf der sicheren Seite, so das Verkehrsministerium.

Karnevalisten plädieren für pragmatischere Lösung

Diese Brauchtumsgutachten stellen für die Karnevalsvereine eine große Hürde dar - nicht nur wegen des Kosten-, sondern auch wegen des Zeitfaktors. Viele Umzugswagen werden ja erst kurzfristig fertig. Nun steht die Befürchtung im Raum, dass an den Umzügen weniger Wagen teilnehmen.

"Ich finde, es ist in der Praxis schwierig umzusetzen", sagt der Präsident des Verbandes Saarländischer Karnevalsvereine (VSK), Stefan Regert, dem SR. "Keiner will, dass unsichere Wagen im Umlauf sind und Personenschäden entstehen können. Aber wir brauchen eine pragmatischere Umsetzung." Er schlägt zum Beispiel vor, statt auf Gutachten auf bestimmte Regularien zu setzen, die einzuhalten wären und mit denen man dann auch auf der sicheren Seite sei.

Sammeltermine als Lösung?

Eine Lösung könnten Sammeltermine für die Wagenbauer sein. Solche Termine hätten etwa Prüforganisationen in Losheim, Beckingen und Saarwellingen abgesprochen, erklärt der Technische Leiter bei der KÜS, Florian Mai. Auch der TÜV biete ähnliche Angebote.

Der St. Ingberter Oberbürgermeister Meyer hingegen fordert - genauso wie die Freien Wähler in einer Pressemitteilung -, die aktuelle Regelung aufzuheben und zeitnah in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine andere Lösung zu erarbeiten. Ob dies aber drei Wochen vor dem Start der Straßenfastnacht gelingt, scheint fraglich.

Über dieses Thema berichtete die Region am Nachmittag auf SR 3 Saarlandwelle am 07.02.2025.


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