Angeklagter im Mordprozess stirbt in Untersuchungshaft

Der Angeklagte in einem Mordprozess vor dem Zweibrücker Landgericht ist in der Untersuchungshaft gestorben. Gegen den 36-Jährigen hätte am Dienstag das Urteil verkündet werden sollen.

Der Mordprozess vor dem Landgericht Zweibrücken um eine in einem Keller in Rheinland-Pfalz gefundene tote Frau lief bereits seit zwei Monaten. Am Dienstag sollte eigentlich das Urteil verkündet werden.

Nun ist der Angeklagte in der Untersuchungshaft gestorben. Der Mann sei am Morgen entdeckt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Woran er genau starb, war zunächst unklar. Die Ermittlungen hierzu laufen.

Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

Dem 36-Jährigen war Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen an seiner Frau vorgeworfen worden. Laut Anklage war das Opfer am 4. Dezember vergangenen Jahres in den Keller gegangen. Der Mann soll der Frau gefolgt sein und sie von hinten überraschend angegriffen haben.

Mit einem Gegenstand habe er ihr derart heftig gegen den Kopf geschlagen, dass sie wehrlos auf den Boden gefallen sei, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Frau starb noch vor Ort an ihren schweren Verletzungen im Gesicht und am Hals.

Lebenslange Haft gefordert

Als Tatmotiv gab die Staatsanwaltschaft Wut und Eifersucht an. Der 36-Jährige habe zuvor von einer Affäre seiner Frau mit einem anderen Mann erfahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Der Mann hatte die Tat bestritten.

Über dieses Thema hat auch der SAARTEXT vom 16.07.2024 berichtet.

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