Ärger um Brandschutz in Bexbacher Mehrfamilienhaus
Der Streit um den Brandschutz in einem Bexbacher Mehrfamilienhaus beschäftigt inzwischen das saarländische Verwaltungsgericht. Hier soll nun geklärt werden, ob die Stadt Bexbach ein neues Drehleiterfahrzeug für die Feuerwehr anschaffen muss oder ob ein anderer zweiter Rettungsweg notwendig ist, für den die Eigentümer die Kosten tragen müssen.
Der Brandschutz in einem Bexbacher Mehrfamilienhaus mit sieben Etagen und 37 Wohnungen in der Uhlandstraße sorgt seit zwei Jahren für Streit. 1971 wurde das Haus gebaut, als zweiter Rettungsweg sollte das Drehleiterfahrzeug der Feuerwehr dienen, mit dem Menschen aus oberen Etagen gerettet werden können.
Das gibt es jedoch seit 1988 in Bexbach nicht mehr. Laut Wehrführer war das damalige Drehleiterfahrzeug defekt, aus Kostengründen wurde kein neues mehr angeschafft.
Streit zwischen Eigentümern und Bauaufsicht
Durch Zufall zeigte sich dann vor zwei Jahren, dass der bestehende Rettungsweg durch das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses im Brandfall nicht ausreicht und ein zweiter Rettungsweg benötigt wird. Die Eigentümergemeinschaft hatte damals einen Antrag gestellt zwei bestehende Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge breiter zu machen. Bei der Bauantragsstellung fiel der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises auf, dass der Brandschutz nicht eingehalten werden kann.
Seither gibt es Streit zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Unteren Bauaufsicht, wer für den zweiten Rettungsweg aufkommen muss. Die Eigentümergemeinschaft sieht die Stadt in der Pflicht eine Drehleiter anzuschaffen. Als Übergangslösung hat die Gemeinschaft zwei Gerüsttreppenhäuser aufbauen lassen, die als provisorische Fluchtwege dienen.
Aus Sicht der Unteren Bauaufsicht ist aus Sicherheitsgründen aber ein zweites Treppenhaus oder ein ähnlicher Rettungsweg notwendig. Eine effektive Personenrettung sei bei der derzeitigen Anzahl der betroffenen Personen selbst bei Ausstattung der Stadt Bexbach mit einer Drehleiter nicht mehr gewährleistet, heißt es in einem Bescheid des Kreisrechtsausschusses Saarpfalz-Kreis.
Gericht soll Verantwortung klären
Eine mögliche Lösung wäre etwa ein Betontreppenanbau am Haus. Selbst dabei würden auf die Bewohner jedoch Kosten von mindestens 40.000 Euro pro Wohnung zukommen. Die Eigentümer haben beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Klage eingereicht.
Das Gericht soll nun klären, ob die Stadt ein Drehleiterfahrzeug anschaffen muss und das für den Brandschutz ausreicht oder ob ein zweiter Rettungsweg notwendig ist.
Einen ähnlichen Fall hatte es 2019 bereits in Saarbrücken gegeben. Dabei ging es um den Brandschutz an drei Hochhäusern aus den 50er Jahren in der Preußenstraße. Die Eigentümer wurden dort verpflichtet, zusätzliche Rettungstreppen zu bauen.
Über dieses Thema hat auch die Sendung "Guten Morgen" am 04.08.2022 auf SR 3 Saarlandwelle berichtet.