Justitia mit Waage und Schwert  (Foto: IMAGO / Jan Huebner)

Mordfall Yeboah: Urteil gegen zweiten Mann wird vorerst nicht rechts·kräftig

 

Das Urteil gegen den zweiten Verdächtigen im Mordfall Yeboah, Peter St., wird vorerst nicht rechts·kräftig. Gegen das Urteil des Gerichts in Koblenz ist Revision eingelegt worden.

Revision bedeutet: Man ist mit dem Urteil nicht einverstanden. Jetzt muss sich das oberste Gericht in Deutschland – der Bundesgerichtshof in Karlsruhe – mit dem Urteil beschäftigen.

Peter St. ist am 9. Juli von dem Gericht in Koblenz freigesprochen worden. Er war wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Peter St. war früher Chef der rechts·extremen Neo-Nazis in Saarlouis. Er soll damals seinen Freund Peter S. ermuntert haben, die Flüchtlings·unterkunft in Saarlouis anzuzünden. Das Gericht in Koblenz hat aber entschieden: Für ein Urteil gegen Peter St. gibt es zu wenige Beweise.

Bei dem Brand vor mehr als 30 Jahren ist der Flüchtling Samuel Yeboah gestorben. Im Oktober war Peter S. im Fall Yeboah wegen Mordes zu sechs Jahren und zehn Monaten Jugend·strafe verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechts·kräftig.


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Mordfall Yeboah: Urteil gegen zweiten Mann wird vorerst nicht rechts·kräftig
Audio [SR.de, (c) SR, 18.07.2024, Länge: 01:20 Min.]
Mordfall Yeboah: Urteil gegen zweiten Mann wird vorerst nicht rechts·kräftig


Wörterbuch


Urteil

Urteil nennt man die Entscheidung von einem Gericht. Richter an einem Gericht entscheiden, was richtig ist und was falsch. Sie richten sich dabei nach den Gesetzen.


rechts·kräftig

Das bedeutet: Ein Urteil ist gültig.


Bundes·gerichts·hof

Der Bundesgerichtshof ist eines der höchsten Gerichte in Deutschland. Es kann Urteile von anderen Gerichten aufheben. Der Bundesgerichtshof ist in der Stadt Karlsruhe.


rechts·extrem

Rechts·extreme wollen, dass nicht alle Menschen die gleichen Rechte haben. Sie denken zum Beispiel, dass Deutsche besser sind als Ausländer. Oder sie denken, Christen sind besser als Juden oder Muslime. Manche Rechts·extreme sind gewalttätig. Sie greifen zum Beispiel Ausländer oder Menschen mit Behinderung an.


Nazi / Neo-Nazi

Nazi ist die Abkürzung für Nationalsozialist. In Deutschland waren die Nazis von 1933 bis 1945 an der Macht. Sie überfielen andere Länder und waren schuld am 2. Weltkrieg. Sie ermordeten sehr viele Juden. Der Anführer der Nazis hieß Adolf Hitler. Nazis sind ausländerfeindlich: Sie wollen nicht, dass Ausländer in Deutschland leben. Sie sind auch gegen Schwule und Lesben und gegen fremde Religionen. Heute gibt es auch noch Menschen, die so denken. Sie werden Neo-Nazis genannt.


Flüchtling

Ein Flüchtling ist ein Mensch, der sein Heimat·land verlässt. Zum Beispiel weil dort Krieg ist. 2015 kamen vor allem aus Syrien sehr viele Menschen nach Deutschland. 2022 mussten viele aus der Ukraine fliehen.

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