Eine Person sitzt in einer Spielhalle an einem Automaten (Foto: picture alliance / Rolf Vennenbernd/dpa | Rolf Vennenbernd)

Gericht hebt Rauchverbot in einer Spiel·halle auf

  05.09.2024 | 15:00 Uhr

In saarländischen Spiel·hallen darf vielleicht bald wieder geraucht werden. Die Chefin einer Spielhalle hatte sich gegen das absolute Rauchverbot gewehrt. Ein Gericht hat ihr nun erst einmal Recht gegeben.

Das Rauchverbot gilt seit Ende vergangenen Jahres. Aber nur für private Spiel·hallen. In einer staatlichen Spiel·bank darf in einem Extra-Bereich weiter geraucht werden.

Das Gericht sagt: Wenn das Rauchen in einer staatlichen Spiel·bank erlaubt ist, dann muss es auch in einer Spiel·halle erlaubt sein.

Erst einmal gilt das Urteil nur für die Spiel·halle der Klägerin. Vielleicht wird das Rauchen aber bald in allen Spiel·hallen wieder erlaubt.


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Gericht hebt Rauchverbot in einer Spiel·halle auf
Audio [SR.de, (c) SR, 05.09.2024, Länge: 02:10 Min.]
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Spiel·halle

In einer Spiel·halle stehen Automaten. Die Spieler werfen Geldmünzen in die Automaten. Das nennt man Glücks·spiel. Hat der Spieler Glück, gewinnt er an den Automaten mehr Geld als er eingeworfen hat. Oft verlieren die Spieler aber ihr Geld.


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