Was ist eine Brief·wahl?
Die Menschen können auch von zu Hause wählen. Das heißt Brief·wahl. Die Brief·wahl muss beantragt werden. Dafür brauchen die Menschen ihre Wahl·benachrichtigung. Auf der Rück·seite der Wahl·benachrichtigung muss mit einem Stift ein Kreuz gemacht werden.
Hier steht: „Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheins“. Ein Kreuz muss im Kästchen „für mich“ gemacht werden.
Wohin soll die Gemeinde die Brief·wahl·unterlagen schicken?
Auch hier muss ein Kreuz in einem Kästchen gemacht werden.
Der Wahl·schein kann auch an eine andere Adresse geschickt werden. Dann muss das Kreuz hier gemacht werden: „soll an mich an folgende Adresse geschickt werden“. Dann muss die Adresse aufgeschrieben werden.
Der Wahl·schein kann auch im Wahl·amt abgeholt werden. Dann muss ein Kreuz gemacht werden, wo steht: „wird abgeholt“.
Den Zettel muss der Mensch unterschreiben. Er muss auch das Datum schreiben. Dann muss der Brief sofort an das Wahl·amt der Gemeinde oder Stadt geschickt werden.
Dann schickt die Gemeinde oder die Stadt einen Brief mit dem Wahl·schein und mit dem Stimm·zettel zu. Es sind auch besondere Brief·umschläge in dem Brief. Das sind die Brief·wahl·unterlagen.
Wie wird gewählt, wenn die Brief·wahl·unterlagen da sind?
Was ist in den Wahl·unterlagen?
- Der Wahl·schein
- Der Stimm·zettel
- Ein blauer Umschlag
- Ein roter Umschlag
- Ein Wegweiser für die Briefwahl
Was macht man mit den Wahl·unterlagen?
Der Wähler entscheidet sich für eine Partei. Diese Partei kreuzt er auf dem Stimm·zettel an. Dann faltet er den Stimm·zettel und schiebt ihn in den blauen Umschlag. Den blauen Umschlag muss der Wähler dann zukleben.
Jetzt füllt er den Wahl·schein aus. Das ist wichtig: Der Wahl·schein muss unterschrieben werden. In den roten Umschlag müssen der Wahl·schein und der blauen Umschlag gelegt werden.
Dann klebt der Wähler den roten Umschlag zu. Der rote zugeklebte Umschlag ist der Wahlbrief. Auf ihm steht die Adresse des Wahl·amts.
Der rote Umschlag muss ins Wahl·amt: Der Wähler kann den Umschlag per Post an das Wahl·amt schicken. Oder man kann ihn direkt im Wahl·amt abgeben. Der Brief muss bis zum Wahl·tag im Wahl·lokal ankommen.
Dieser Text ist nur in männlicher Sprache geschrieben. Zum Beispiel steht im Text nur das Wort Wähler. Das Wort Wählerin steht nicht im Text. Wir meinen immer auch die Frauen.
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Wörterbuch
Wahl·benachrichtigung
Wer wählen darf, bekommt von seiner Gemeinde oder seiner Stadt eine Wahl·benachrichtigung mit der Post zugeschickt. Die Wahl·benachrichtigung ist ein Brief. In der Wahl·benachrichtigung steht zum Beispiel: Wann ist die Wahl. Wo ist das Wahl·lokal.
Wahl·schein
Ein Wahl·schein wird auch Wahl·karte oder Stimm·ausweis genannt. Er gibt dem Menschen das Recht zu wählen.
Wahl·amt
Das Wahl·amt ist eine Behörde. Sie führt Wahlen durch. Im Wahl·amt werden auch die Stimmen bei einer Wahl gezählt.
Stimm·zettel
Ein Stimm·zettel ist eine Liste mit allen Politikern und Parteien, die gewählt werden können. Auf dem Stimm·zettel kann der Wähler ankreuzen, wen er wählen will. Nachdem er sein Kreuz gemacht hat, faltet der Wähler seinen Stimm·zettel und wirft ihn in eine Wahl·urne. Man sagt auch: Der Wähler hat seine Stimme abgegeben.
Wahl·lokal
Das Gebäude, in dem gewählt wird, heißt Wahllokal. Das kann eine Schule oder eine Halle. Die Adresse des Wahl·lokals steht in der Wahl·benachrichtigung.