Eine Frau füllt einen schriftlichen Asylerstantrag aus (Foto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte)

Familie aus dem Libanon darf vielleicht doch bleiben

  21.11.2024 | 15:00 Uhr

Die Härtefall·kommission setzt sich für eine Familie aus dem Libanon ein. Sie sagt: Die Familie soll im Saarland bleiben dürfen. Die Familie ist seit 2021 im Saarland. Sie lebt in der Landesaufnahmestelle in Lebach. Die Familie soll eigentlich abgeschoben werden. Im Libanon herrscht aber inzwischen Krieg.

Die Familie hat sich außerdem sehr gut im Saarland eingelebt. Beide Eltern sprechen sehr gut Deutsch. Sie sind gelernte Krankenpfleger. Krankenpfleger werden im Saarland gesucht. Die Tochter ist 14 Jahre alt. Sie besucht eine Schule und ist in einem Sportverein.

Darf die Familie im Saarland bleiben? Das entscheidet nun der Innenminister.


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Familie aus dem Libanon darf vielleicht doch bleiben
Audio [SR.de, (c) SR, 21.11.2024, Länge: 01:05 Min.]
Familie aus dem Libanon darf vielleicht doch bleiben


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Härtefall·kommission

In der Härtefall·kommission arbeiten Menschen aus der Politik und den Sozial·verbänden. Menschen, die nicht abgeschoben werden wollen, können dort einen Antrag stellen. Die Kommission prüft den Antrag und gibt dem Innenminister dazu eine Empfehlung.


Krankenpfleger / Pflege·kräfte

Pflege·kräfte helfen anderen Menschen, die zum Beispiel alt sind, krank sind oder eine Behinderung haben. Die Pflege·kräfte besuchen diese Menschen zu Hause. Oder sie arbeiten in einem Kranken·haus.


Innen·minister/Innen·ministerin

Das Innen·ministerium ist eine Behörde. Der Chef oder die Chefin der Behörde ist der Innen·minister oder die Innen·ministerin. Er oder sie gehört der Regierung eines Landes an. Der Innen·minister oder die Innen·ministerin ist zuständig für die Verwaltung des Landes. Dazu gehören die Polizei aber auch der Sport.

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