114 Millionen Euro für saarländische Bahnhöfe

Alle Menschen sollen sich auf den Bahnhöfen im Saarland frei und ohne Probleme bewegen können. Erst dann gelten Bahnhöfe als barriere·frei.

Einige Bahnhöfe im Saarland müssen dafür umgebaut werden. Den Umbau bezahlt der Bund mit 114 Millionen Euro. Auch das Saarland gibt Geld dazu.

Insgesamt sollen in den nächsten zehn Jahren zehn Haltestellen im Saarland umgebaut werden. Dazu gehören der Bahnhof in Saarbrücken-Ost, Güdingen, Bous, Ensdorf und Perl.

Am Bahnhof in Bübingen wird schon seit Juli am Bahn·steig gearbeitet. Dort sollen Menschen mit Behinderung bald einfacher in den Zug steigen können.

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114 Millionen Euro für saarländische Bahnhöfe

Wörterbuch

barriere·frei

Barriere·frei heißt zum Beispiel: Gebäude und Plätze sollen so sein, dass sie auch von Menschen mit einer Behinderung genutzt werden können. Zum Beispiel soll es Rampen für Roll·stuhl·fahrer geben. Barriere·frei bedeutet aber auch: Menschen mit Problemen beim Sehen oder Hören, sollen ein Angebot ohne Einschränkungen nutzen können. Deshalb gibt es beim SR zum Beispiel für die Fernseh·sendungen Untertitel.

Bund

In Deutschland gibt es die Bundes·länder und den Bund. Die Bundes·länder kümmern sich um alle Aufgaben, die die Einwohner in ihrem Bundes·land betreffen. Der Bund kümmert sich um alle Aufgaben, die alle Bürger in Deutschland betreffen.

Bahn·steig

Den Bahn·steig gibt es an Bahn·höfen. Am Bahn·steig steigt man in den Zug ein.

Behinderte / Behinderung

Die Vereinten Nationen (UN) sagen: Zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die

  • körperliche,
  • seelische oder
  • geistige

Probleme haben. Wegen dieser Probleme können Behinderte nicht wie ein nicht behinderter Mensch in der Gesellschaft leben. Gleichzeitig werden die Menschen aber auch durch die Gesellschaft behindert. Ein Beispiel: Ein Rollstuhlfahrer kann ein Gebäude nicht betreten, wenn es nur Treppen, aber keine Rampe gibt.

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