Kosten und Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung
Die Kosten für Verfahren der künstlichen Befruchtung hängen sowohl vom Elternpaar ab, als auch davon, welche Leistungen von Kassen übernommen werden. Außerdem gibt es in einigen Fällen Hilfen von Bund und Land.
Die Kosten für eine künstliche Befruchtung belaufen sich fast immer auf mehrere Tausend Euro. Wie viel ein Paar letztendlich zahlt, hängt von der Anzahl der Versuche, der Klinik, der verwendeten Methode und anderen Faktoren wie z. B. dem Gesundheitszustand und Alter des Paares ab.
Eine ICSI inklusive der Medikamente für eine hormonelle Stimulation kostet beispielsweise bei der Kinderwunschklinik IVF Saar 4000 bis 5000 Euro.
Eine intrauterine Insemination (IUI) kann zwischen 500 und 1000 Euro kosten. Eine Samenspende kostet je nach Samenbank inklusive der Transportkosten 700 bis 1000 Euro.
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Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse für wen?
In der Regel ersetzen die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für folgende Behandlungen:
- 8 Zyklen einer Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation
- 3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation
- 3 Zyklen einer IVF- oder einer ICSI-Behandlung.
Aber auch nur unter bestimmten Bedingungen:
- Das Paar ist heterosexuell und verheiratet
- Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der beiden Ehepartner verwendet (keine Kostenübernahme bei einer Samenspende)
- Beide Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt. Die Frau ist höchstens 40Jahre und der Mann höchstens 50 Jahre alt.
- Die Behandlung muss von Ärzten als medizinisch notwendig eingestuft werden.
- Es ist ärztlich bescheinigt, dass die Behandlung ausreichende Erfolgsaussichten hat.
- Beide Partner haben vor der Behandlung einen HIV-Test gemacht.
- Beide Partner haben sich zu den medizinischen und psychosozialen Aspekten der künstlichen Befruchtung beraten lassen.
Die Kosten für Zusatzleistungen, wie zum Beispiel das Anlegen einer Blastozystenkultur (Weiterentwicklung des Embryos außerhalb des Körpers), müssen selbst getragen werden.
Manche Kassen übernehmen auch 100 Prozent oder 0 Prozent der Kosten. Am besten ist es, sich bei seiner Kasse zu informieren.
Kostenübernahme durch private Versicherungen
Private Krankenversicherer übernehmen in der Regel die vollen Kosten von Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch. Verbindliche Altersgrenzen gibt es nicht, wenn diese nicht über den Krankenkassen-Tarif vorgegeben sind.
Jedoch unterscheiden sich die Anbieter teilweise erheblich voneinander, was die konkreten Leistungen und auch die Höhe der Kostenübernahme angeht. Deshalb sollten sich Privatversicherte vor Beginn der Behandlung genau darüber informieren, welche Leistungen ihre private Krankenversicherung übernimmt.
In Bezug auf die Kosten gibt es ein großes soziales Ungleichgewicht darin, wer gefördert wird und wer nicht bzw. wer sich Kinder durch künstliche Befruchtung leisten kann und wer nicht.
Die Krankenkassen müssen die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren nicht tragen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Auch Single-Frauen bekommen die Kosten für künstliche Befruchtung nicht von den Krankenkassen ersetzt. Sie können aber die Behandlungskosten, inklusive Sperma und Fahrtkosten zur Klinik, in der Steuererklärung angeben.
Laut eines Urteils des Finanzgerichts Münster von Juni 2020 haben auch Frauen, die ohne Partner an ihrer Seite schwanger werden wollen, die Möglichkeit, ihre angefallenen Kosten beim Finanzamt geltend zu machen.
Was für Hilfen gibt es von Bund und Land?
Seit Anfang 2022 können Paare mit unerfülltem Kinderwunsch auch im Saarland finanzielle Unterstützung bekommen, wenn sie Kinderwunschbehandlungen durchführen möchten. Die Anträge werden beim Landesamt für Soziales gestellt.
Das Bundesfamilienministerium fördert Kinderwunschbehandlungen bereits seit 2012. Zwölf Bundesländer sind der Initiative bisher beigetreten. Das Saarland und Bremen sind seit 2022 neu dabei.
Erstmals können jetzt auch Frauen-Paare finanzielle Hilfen beantragen. Das ist sonst nur in drei weiteren Bundesländern – Bremen, Rheinland-Pfalz und Berlin – möglich.
Im Saarland stehen 100.000 Euro vom Bund (nur für heterosexuelle Paare) und 100.000 Euro vom Land (für hetero- und homosexuelle Paare) zur Verfügung.
Im Idealfall könnten heterosexuelle Ehepaare zusätzlich zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen (meist 50 Prozent) noch max. 1000 Euro Förderung (500 vom Land, und 500 vom Bund) bekommen.
Homosexuelle Paare werden nicht vom Bund gefördert. Sie können also max. 500 Euro vom Land bekommen. Das Land fördert aber keine Inseminationen. Die 500 Euro können nur für eine künstliche Befruchtung außerhalb des Körpers (ICSI, IVF) verwendet werden.
Weitere Informationen rund um die Förderung gibt es auf www.kinderwunsch.saarland.de.
Weitere Informationen zum Kinderwunsch:
- Künstliche Befruchtung - Was ist möglich?
- Für wen künstliche Befruchtung möglich ist
- Erfolgsraten der Kinderwunschbehandlung
- Kosten und Kostenerstattung
- Risiken und Nebenwirkungen künstlicher Befruchtung
- Embryonenschutzgesetz und notwendige Reform
- Andere Wege, Eltern zu werden
- Hilfe und Beratungsstellen