Die politische Rückgliederung
Am 1. Januar 1957 um 0.00 Uhr öffneten sich die Grenzbäume zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz – das Saarland gehörte nunmehr zur Bundesrepublik. Wirtschaftlich blieb das Land jedoch noch mit Frankreich verbunden.
Es war eine kuriose Situation: An den ehemaligen Grenzübergängen zwischen dem Saarland und Westdeutschland wurden jetzt zwar keine Pässe mehr überprüft. Sehr wohl kontrollierte der Zoll weiterhin den Warenverkehr.
Für die formale wirtschaftliche Wiedervereinigung zwischen dem Saarland und Westdeutschland sah der Saarvertrag eine Übergangszeit vor, die spätestens am 31. Dezember 1959 enden sollte. Während dieser Zeit war die zollvergünstigte Einfuhr von Waren aus Deutschland möglich.
Gleichzeitig wurde eine Sonderregelung für den Warenverkehr mit Frankreich getroffen. Sie sah vor, den Warenaustausch zwischen beiden Ländern dauerhaft auf hohem Niveau zu halten.