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Telemedienkonzepte des SR

 

Im Herbst 2010 haben Rundfunkrat und Rechtsaufsicht die Prüfungen des Telemedienkonzeptes vom Saarländischen Rundfunk abgeschlossen und genehmigt. Damit verfügt der SR seither über eine verlässliche Rechtsgrundlage für seine Online-Angebote.

Im Folgenden finden Sie alle Dokumente rund um das Telemedienkonzept des SR zum Download.



Pressemeldung vom 18. Mai 2010

Rundfunkrat stimmt Konzepten zu

Der Rundfunkrat stimmt dem Telemedienkonzept SR-online.de und dem Konzept für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme zu. Das gab der Vorsitzende des Rundfunkrates des Saarländischen Rundfunks bekannt.

(18.05.2010) Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks hat auf seiner Sitzung dem Telemedienkonzept SR-online.de sowie dem Konzept für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme des SR ohne jede Einschränkung zugestimmt. Das Gremium stellte einstimmig fest, dass die vom SR in den Konzepten beschriebenen Angebote in vollem Umfang dem öffentlich-rechtlichen Auftrag des Saarländischen Rundfunks entsprechen und die Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrages erfüllen. Zuvor hatte SR-Intendant Fritz Raff das von ihm vorgelegte Verweildauerkonzept insbesondere zur Klarstellung der Verweildauern von Serien modifiziert.

Der Vorsitzende des Rundfunkrates, Volker Giersch, betonte: „Wir haben die vorgelegten Konzepte in vielen Sitzungen – auch unter Würdigung der Stellungnahmen Dritter - sehr eingehend und sorgfältig geprüft. Gestützt auf die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Online-Angebote des Saarländischen Rundfunks positiv zum publizistischen Wettbewerb beitragen. Es gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Ausdrücklich begrüßen wir die Modifikation der Verweildauern von Serien, mit der eine Empfehlung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD zum ARD-Telemedienkonzept auch auf der Ebene des SR umgesetzt wird.“

"Ich danke den Gremien des Saarländischen Rundfunks herzlich für die gewissenhafte Durchführung der Tests. Das einstimmige Votum des Rundfunkrates bestätigt die von uns eingeschlagene Richtung in die digitale Welt", sagte der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Fritz Raff.

In der Sitzung des Gremiums hatte der Vorsitzende Volker Giersch zuvor unterstrichen, alle Beteiligten hätten mit der Durchführung der beiden Drei-Stufen-Tests juristisches Neuland beschritten. Das Gremium habe das gesetzlich vorgegebene Verfahren mit größtmöglicher Objektivität und Sorgfalt durchgeführt, um ein unangreifbares Ergebnis zu erzielen. Er dankte ausdrücklich dem Telemedienausschuss des Rundfunkrates. Unter dem Vorsitz von Wolfgang Krause habe das Gremium den komplexen Prozess strukturiert und eine solide Basis für die Entscheidung des Rundfunkrates geschaffen.

Zuvor hatte bereits der Verwaltungsrat des SR empfohlen, die in zwei Konzepten beschriebenen Angebote in der dargelegten Form zu genehmigen. Der seitens des SR betriebene finanzielle Aufwand sei nicht unverhältnismäßig und entspreche den Grundsätzen sparsamer Wirtschaftsführung.

Im Rahmen der staatsvertraglich vorgegebenen sogenannten Drei-Stufen-Tests für die bestehenden Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hatten die Gremien des SR die vom Intendanten vorgelegten Konzepte ausführlich beraten und dabei sowohl die eingegangenen Stellungnahmen Dritter als auch die jeweiligen Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen sowie den vorgesehenen finanziellen Aufwand intensiv diskutiert und bewertet.

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