Ausschüsse

Das Plenum des Rundfunkrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Hier werden u.a. Programmfragen mit den Vertretern des SR erörtert; ebenso Fragen der Finanzen, des Haushalts und der Wirtschaftlichkeit sowie Entwicklungsperspektiven und Themen der Medienpolitik. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum über wichtige Beratungsergebnisse und bereiten die Entscheidungen des Plenums vor. Gegenwärtig sind fünf ständige Ausschüsse gebildet.

Ständige Ausschüsse des Rundfunkrates

  • Programmbeirat
  • Rechtsausschuss
  • Beschwerdeausschuss
  • Finanzausschuss
  • Telemedienausschuss

Ausschüsse des Rundfunkrates

Programmbeirat

Der Programmbeirat berät den Intendanten in Programmfragen. Er besteht aus Mitgliedern des Rundfunkrats und ggf. zwei Persönlichkeiten aus dem Bereich der dt.-französischen oder dt.-luxemburgischen Zusammenarbeit.

Mitglieder des Programmbeirates:

Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks hat aus seinen Reihen folgende Mitglieder in den SR-Programmbeirat gewählt:

  • Simone Bubel
  • Sabine Meier
  • Veronika Kabis
  • Ricarda Kunger
  • Halil Urhan
  • Prof. Dr. Ludger Santen
  • Maja Andrack Sokolova
  • Susanne Stoller-Winkel
  • Hasso Müller-Kittnau
  • Wolfgang Steiner
  • Bernd Hoen
  • Peter Jacob

Die Amtszeit der Mitglieder dauert bis 31. Dezember 2028.

Finanzausschuss

Der Finanzausschuss bereitet die Feststellung des Wirtschaftsplans und - unter Heranziehung der Abrechnung des Wirtschaftsplans - die Feststellung des Jahresabschluss vor.

Mitglieder des Finanzausschusses

  • Ricarda Kunger
  • Christian Groß
  • Joachim Tesche
  • Ulrike Heidenreich
  • Ivo Huffer
  • Joachim Wollschläger
  • Hasso Müller-Kittnau
  • Clemens Lindemann
  • Elke Ferner
  • Thomas Müller

Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss bereitet die Rechtsetzung in denjenigen Selbstverwaltungsangelegenheiten vor, für die eine Zuständigkeit des Rundfunkrates besteht.

Darüber hinaus berät er den Rundfunkrat und dessen Ausschüsse bei der Auslegung:

  • des saarländischen Mediengesetzes
  • des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland
  • des Staatsvertrages über Mediendienste und des Jugendmedienschutzstaatsvertrages,
  • der Richtlinien, durch die der saarländische Rundfunk seinen Auftrag näher ausgestaltet
  • der Satzung und Finanzordnung des Saarländischen Rundfunks sowie
  • der Geschäftsordnung des Rundfunkrates

Mitglieder des Rechtsausschusses

  • Halil Urhan
  • Bernward Hellmanns
  • Maja Andrack Sokolova
  • Ivo Huffer
  • Clemens Lindemann
  • Jörg Aumann
  • Peter Jacob
  • Beatrice Zeiger

Beschwerdeausschuss

Der Beschwerdeausschuss erörtert und entscheidet über Einwände gegen eine ablehnende Antwort des Intendanten auf eine Programmbeschwerde. Daneben kann der Beschwerdeausschuss allgemeine Fragen behandeln, die mit Programmbeschwerden in Zusammenhang stehen.

Der Intendant unterrichtet den Beschwerdeausschuss mindestens einmal jährlich über eingegangene Programmbeschwerden, deren Behandlung und Erledigung. Der Beschwerdeausschuss berichtet dem Rundfunkrat regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über seine Arbeit.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus der/dem stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrates, die/der den Vorsitz führt, sowie den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse des Rundfunkrates.

Mitglieder des Beschwerdeausschusses

  • folgt

Telemedienausschuss

Der Telemedienausschuss bereitet die Entscheidungen des Rundfunkrates zum Drei-Stufen-Test-Verfahren vor.

Mitglieder des Telemedienausschusses

  • Simone Bubel
  • Cedric Bender
  • Anna Maria Lang
  • Eva Zimmer
  • Rita Monz
  • Julia Mole
  • Christian Motsch
  • Frederike Potthoff
  • Bernd Hoen
  • Angela Schuberth-Ziehmer

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