Tätigkeitsbericht 2019
Rundfunkdatenschutzbeauftragter
Dies ist der erste Bericht über die Tätigkeit des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten für den Bayerischen Rundfunk, den Saarländischen Rundfunk, den Westdeutschen Rundfunk, das Deutschlandradio und das Zweite Deutsche Fernsehen. Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen und die entsprechenden Aufsichtsfunktionen gelten zwar bereits seit dem 25. Mai 2018.