1. Bericht gegenüber der Öffentlichkeit

Der Saarländische Rundfunk ist als Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet, die Öffentlichkeit über sein Tun zu informieren.

Hier finden Sie den Jahresbericht 2004/2005 gegenüber der Öffentlichkeit nach § 23 Absatz 4 Satz 3 und 4 SMG über die Erfüllung des Auftrages, über die Qualität und Quantität der SR-Programme und sonstigen Angebote sowie über die geplanten Schwerpunkte der anstehenden programmlichen Leistungen - im Portable Document Format (PDF). 

WOLLEN SIE SR.DE WIRKLICH VERLASSEN?

Viele Soziale Netzwerke wie Facebook oder Youtube erfüllen nicht die hohen Datenschutz-Standards des SR. Deshalb sollten Sie bei diesen Anbietern besonders auf Ihre persönlichen Daten achten.

Unser Tipp: Nur das posten und angeben, was Sie theoretisch jedem Internetnutzer zeigen würden. Außerdem sollten Sie die voreingestellten Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Anbieter überprüfen.

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