Programmrichtlinien des Saarländischen Rundfunks
Fassung vom 16. Januar 2019
Welchen Auftrag hat der SR im Sinne seiner Beitragszahlerinnen und Beitragszahler? Welche Grundsätze leiten die Macherinnen und Macher der Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Telemedien? Welche besonderen Anforderungen gelten für Informationssendungen? Wer überwacht die Programmangebote des SR? Antworten auf diese Fragen geben die Programmrichtlinien des Saarländischen Rundfunks.
Diese Richtlinien wurden aufgrund des rasanten Wandels in der Medienlandschaft im Jahr 2018 überarbeitet. Die neue Fassung, die sich zudem einer einfacheren und damit praxistauglicheren Sprache bedient, finden Sie hier.