SR-Intendant Martin Grasmück: „Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt den Saarländischen Rundfunk“
Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des Rundfunkbeitrags wird vom Saarländischen Rundfunk ausdrücklich begrüßt. SR-Intendant Martin Grasmück sieht darin eine erneute Stärkung der Rundfunkfreiheit und einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung für die Landesrundfunkanstalt.
SR-Intendant Martin Grasmück zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags: „Wir sind sehr erleichtert, dass das höchste Gericht in der Tradition seiner bisherigen Rechtsprechung im Sinne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geblieben ist. Für den Saarländischen Rundfunk ist die heutige Entscheidung von immenser Tragweite, da die Beitragserhöhung unmittelbar auch an eine Neuregelung des ARD-internen Finanzausgleichs gekoppelt ist.
18,36 Euro bedeutet für den SR, dass unsere Finanzierung derzeit gesichert ist und wir unseren Auftrag für unser Publikum erfüllen können. Karlsruhe hat damit sehr deutlich gemacht, dass die Höhe des Rundfunkbeitrages unabhängig von politischen Interessen festgelegt werden muss. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eben kein Staatsfunk, und unsere Angebote im Fernsehen, im Hörfunk und Online müssen frei von politischen Einflussnahmen sein und bleiben.“
Gremienvorsitzende begrüßen die Entscheidung
Auch Gisela Rink und Michael Burkert, die beiden Gremienvorsitzenden des SR, sehen die Entscheidung aus Karlsruhe sehr positiv. Damit seien nun doch sehr kurzfristig Planungssicherheit gewonnen und Risiken für den Betrieb so gering wie möglich geblieben. Zugleich dankten Sie zusammen mit dem SR-Intendanten der ARD für ihre Solidarität in dieser schwierigen Phase der Rechtsunsicherheit.
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat heute durch Beschluss eine vorläufige Regelung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags getroffen. Danach wird der Rundfunkbeitrag, wie von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs empfohlen, rückwirkend ab 20. Juli 2021 auf 18,36 Euro festgesetzt.
Damit hat das Gericht den Verfassungsbeschwerden des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stattgegeben und die Weigerung der Regierung von Sachsen-Anhalt, ein Gesetz zum Rundfunkbeitrag in den dortigen Landtag einzubringen, für verfassungswidrig erklärt.