Logo Saarländischer Rundfunk (Foto: SR)

Tarifvertrag beim SR: Verkürzung der Kündigungsfrist im Gehalts- und Honorartarifvertrag – Verhandlungen über mögliche Lösungsansätze bis Ende Februar

  02.02.2021 | 14:07 Uhr

Der Saarländische Rundfunk hat sich mit den Gewerkschaften darauf verständigt, den Kündigungstermin für die dritte Stufe der Tariferhöhung aus dem Gehalts- und Honorartarifvertrag für die Jahre 2019-2022 von Ende Januar auf Ende Februar zu verlegen.

Anlass für die Maßnahme ist die unterbliebene Beitragsanpassung zum 1. Januar 2021. Die Tarifpartner beim SR werden die Zeit bis Ende Februar darauf verwenden, die schwierige Situation gemeinsam zu analysieren und nach möglichen Lösungsansätzen zu suchen. „Ich werde alles daransetzen, eine Kündigung des Gehalts- und Honorartarifvertrages zu vermeiden. Es wäre sonst kein gutes Signal in die Belegschaft, denn unsere SR-Kolleginnen und -Kollegen haben im Krisenjahr 2020/21 unter schwierigsten Bedingungen Höchstleistungen erbracht; unser Publikum dankt es uns mit Spitzenwerten in Zustimmung und Akzeptanz unseres Senders. Andererseits ist der SR durch das Ausbleiben der notwendigen Beitragsanpassung erheblich unter Druck geraten“, sagte der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Professor Thomas Kleist.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja