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Einigung zum ARD-Finanzausgleich

  12.02.2020 | 16:10 Uhr

Die ARD hat sich nach intensiven und schwierigen Verhandlungen über den Finanzausgleich für die neue Beitragsperiode ab 2021 verständigt. Danach erhalten der Saarländische Rundfunk (SR) und Radio Bremen aus der ARD-Gemeinschaft zusätzliche Transferleistungen, um ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen zu können.

Vereinbart wurde ein ganzes Maßnahmenpaket, bestehend aus einer prozentualen Erhöhung des FAG von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent für die Jahre 2021 und 2022 sowie ab 2023 auf 1,8 Prozent des Nettobeitragsaufkommens der ARD und für den SR eine Neujustierung des sogenannten Fernsehvertragsschlüssels und weitere programmliche und organisatorische Leistungen. Darin enthalten ist auch eine Intensivierung bereits bestehender und neuer Kooperationen zwischen SR und SWR.

Kompromiss, der Solidarität der ARD demonstriert

Das Gesamtvolumen des zusätzlichen Transferpakets für die Beitragsperiode bis 2024 beträgt für den SR rund 33 Millionen Euro. Das erzielte Ergebnis muss man auch im Lichte der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) bewerten, die der ARD für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 erhebliche Sparanstrengungen verordnet hat.

SR-Intendant Professor Thomas Kleist sagte: „Das Verhandlungsergebnis ist ein Kompromiss. Bei allen Landesrundfunkanstalten in der ARD besteht erheblicher Spardruck. Auch vor diesem Hintergrund ist das Verhandlungsergebnis der Beweis dafür, dass die ARD auch in schwierigen Zeiten in der Lage ist, als Gemeinschaft die großen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen gemeinsam und solidarisch zu schultern.“

Vorlage für Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags

Der Finanzausgleich (FAG) ist ein im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vorgesehenes Instrumentarium, innerhalb der ARD sicherzustellen, dass unabhängig vom Beitragsaufkommen in den einzelnen Bundesländern alle öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten bedarfsgerecht finanziert werden.

Der ARD-Beschluss steht unter Gremienvorbehalt und soll den Regierungschefinnen und Regierungschefs auch als Vorlage für die anstehende Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages dienen.

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