Deutsch-französischer Journalistenpreis (Foto: SR)

DFJP – Einreichungen noch bis 1. März möglich

  06.02.2019 | 14:30 Uhr

Auch in diesem Jahr bietet der Deutsch-Französische Journalistenpreis (DFJP) noch bis zum 1. März 2019 Journalistinnen und Journalisten aus deutsch- und französischsprachigen Ländern die Gelegenheit, sich in verschiedenen Kategorien um eine der Auszeichnungen zu bewerben. Der Preis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert.

Was kann eingereicht werden?

Eingereicht werden können Einzelbeiträge, Serien, Blogs und Dossiers, kurze und lange Formate in den Kategorien Video, Audio, Textbeitrag und Multimedia. Auch Leserinnen und Leser, Hörerinnen und Hörer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer können dem DFJP preiswürdige Arbeiten vorschlagen.

An wen richtet sich der Preis?

Der Deutsch-Französische Journalistenpreis richtet sich an Autorinnen und Autoren, die sich kreativ, kritisch, einfühlsam und durchaus auch humorvoll mit der Tagesaktualität und ihren Hintergründen auseinandersetzen und so zu einem besseren Verständnis zwischen Deutschland und Frankreich im europäischen Kontext beitragen. Dazu zählen auch Publikationen, die in einem anderen Staat als Deutschland und Frankreich veröffentlicht worden sind.

Praktische Hinweise: Die Beiträge können bis zum 1. März 2019 eingereicht werden. Sie müssen zwischen dem 2. März 2018 und dem 1. März 2019 erstmals veröffentlicht worden sein.

Anmeldungen: https://dfjp.eu/einreichung/
Vorschläge: https://dfjp.eu/preis/beitraege-fuer-den-dfjp-vorschlagen/

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