ARD Radiofeature im März 2016: Tatort Textilfabrik (Foto: WDR/leitwerk)

„Tatort Textilfabrik“

das ARD radiofeature am Samstag auf SR 2 KulturRadio

  21.03.2016 | 12:18 Uhr

Muss ein deutsches Unternehmen für Produktionsbedingungen bei einem Zulieferer im Ausland haften - zum Beispiel im Fall der 260 pakistanischen Arbeiter, die 2012 in Diensten von KiK bei einem Brand ums Leben kamen? Das Thema im ARD radiofeature am 26. März. Ab 17.04 Uhr auf SR 2 KulturRadio.

Der Textildiscounter KiK war einer der Hauptabnehmer von Ali Enterprises in Pakistan. 2012 starben bei einem Brand in der Textilfabrik 260 Arbeiter, auch weil viele Fenster vergittert und Fluchtwege versperrt waren. Muhammad Hanif hat das Unglück überlebt. Er organisierte sich mit anderen Betroffenen und fordert Entschädigung. Engagierte Anwälte, Gewerkschaftsvertreter und Aktivisten von NGOs halfen ihnen und wurden deswegen scharf angegriffen, bis hin zu Todesdrohungen. Hanif und drei weitere Betroffene reichten schließlich im Frühjahr 2015 vor dem Landgericht Dortmund Klage auf Schmerzensgeld gegen KiK ein.

Der Fall ist für deutsche Gerichte ein Novum. Es gilt zu klären, ob ein inländisches Unternehmen für Produktionsbedingungen bei einem Zulieferer im Ausland haften muss.

Wie immer die Klage am Ende ausgeht, sie dürfte erhebliche Konsequenzen haben für den Umgang mit der Verantwortung in den globalen Lieferketten der Industrie.

„Tatort Textilfabrik“, ein Feature über die Klage pakistanischer Brandopfer gegen KiK von Caspar Dohmen am Samstag, 26. März, 17.04 Uhr, auf SR 2 KulturRadio.

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