Ein SR 2-Studiomikrofon (Foto: Benjamin Morris/SR)

Ein Tag bei den Radionachrichten

 

Wollen Sie einmal miterleben, wie beim SR Nachrichten geschrieben werden? Wir laden am 11.09. einen Gast in die Hörfunknachrichtenredaktion ein. Dort können Sie den Redakteuren bei ihrer Arbeit über die Schultern schauen, aber auch selbst mal eine Meldung schreiben oder eine Sendung zusammenstellen.

Sie erfahren zum Beispiel, warum sich ein Thema als Meldung eignet, ein anderes weniger und mit welchen Quellen wir arbeiten – und wie wir sie überprüfen.


Die Bewerbung

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Rechtliche Hinweise

Die Teilnahme ist nur direkt möglich, eine Vertretung durch Dritte ist nicht zulässig. 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Ermittlung unseres Tagesgastes verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die zuständigen Verantwortlichen innerhalb der entsprechenden Redaktion wählen unter allen eingegangenen Bewerbungen, anhand ausgewählter Kriterien, eine/n Kandidaten/in aus. 

Sollten Sie ausgewählt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name im Zusammenhang mit der Aktion im Programm und auf den Internetseiten des SR genannt wird sowie mit der unentgeltlichen Speicherung, Nutzung und Veröffentlichung von Fotos, Audios und Videos durch den SR auf den Online-Seiten und den übrigen Social Network Plattformen des SR.

Sie erklären sich zugleich zeitlich unbefristet damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton-, Foto- oder Video-Material im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet und öffentlich vorgeführt werden darf (in sämtlichen Medien, insbesondere in Film, Funk, Fernsehen, Multimedia, sämtliche Bild- und Tonträger, DVD u.ä.).

Der SR haftet nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Teilnehmers herbeigeführt werden. Der SR haftet lediglich für all jene Schäden, die dem Teilnehmer entstehen, soweit sie durch vom SR eingebrachtes Gerät oder durch Mitarbeiter des SR vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der SR haftet für alle Personenschäden, die von seinen Mitarbeitern oder durch vom SR eingebrachtes Gerät verursacht wurden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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